Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Allgemeines / Vertragsabschluss

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der geltenden Fassung, auch wenn im Einzelfall auf diese nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Diese haben, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden, für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge Gültigkeit. Die nachfolgenden Bestimmungen über Leistungen gelten sinngemäß auch für Lieferung von Waren. Abweichende Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam.

 

§ 2 Gewährleistung und Haftung

Soweit nicht anders geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Gewährleistungsverpflichtung besteht nur für wesentliche Mängel. Für berechtigte Mängelrügen steht VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen ein. Mängelrügen haben den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu beschreiben, dass der Grund der Beanstandung unzweideutig feststellbar ist. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge nach eigener Entscheidung zum Umtausch oder zur Nachbesserung der Leistung oder zur Nachlieferung des Fehlenden innerhalb angemessener Frist berechtigt. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist, wenn weitere Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen für den Kunden nicht mehr zumutbar sind, dieser zur Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt. Ausgenommen von Personenschäden und Schäden, die aufgrund des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, haftet VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, für die einstweilige schonende Aufbewahrung der beanstandeten Ware (z.B. Haarverlängerungen, usw...) zu sorgen. Keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen bei Veränderungen der Haarfarbe, sofern diese auf Verschulden des Kunden selbst z.B. durch unsachgemäße Behandlung, zu starker Sonneneinstrahlung bzw. Solariumeinwirkung, Umfärben, das Nichteinhalten der Pflege oder wie von VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge respektive dem Personal von VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge mitgeteilt, etc., zurückzuführen sind. Weiters bestehen keine Gewährleistung der Schadenersatzansprüche bei mechanischen Schäden jeglicher Art (z.B. auch bei nur leichter Gewaltanwendung), wie insbesondere im Falle von mit dem Eigenhaar ausgefallenen, verlorenen oder ausgerissenen Strähnen, da dies biologisch bedingt jederzeit passieren kann. Die VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge sowie das Personal der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge übernehmen keinerlei Haftung für Sachschäden am Eigentum von Kunden, sofern hier nicht ein grobes Verschulden durch VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge nachgewiesen werden kann. Weiters übernimmt VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge keine Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten / Allergien. Für Beschädigungen am Eigentum der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge, welche ein Kunde, ein Besucher oder aber auch deren Begleitpersonen (z.B. Kinder) zu verschulden hat, haften vorgenannte Personen vorbehaltlos.

 

§ 3 Höhere Gewalt

Unverschuldete, nicht von VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge zu vertretende und nicht nur vorübergehende Behinderungen wie Streik, Betriebsstörung oder Unterbrechung, höhere Gewalt etc. berechtigen die VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge, von übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten; in solchen Fällen kann der Kunde weder Erfüllung noch Schadenersatz oder Nacherfüllung verlangen.

 

§ 4 Preise / Zahlung / Gutscheine / Stammkundenbonuskarte

Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise beziehen sich nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für folgende Aufträge. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Prinzipiell sind jedwede Art von in einem Zuge durchzuführende Leistungen von VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge am Kunden unverzüglich und vollständig bei Fertigstellung in bar, per EC-Karte oder per VISA- oder Mastercard und in EURO an VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge zu entrichten. Eine Rückerstattung des Preises für Dienstleistungen ist generell ausgeschlossen.

 

Allfällige durch den Kunden einzubringende Rabatte - beispielsweise durch Gutscheinaktionen - müssen unaufgefordert längstens beim Beginn der Abrechnung der bzw. dem betreffenden Mitarbeiter oder Mitarbeiterin vorgelegt werden. Eine nachträgliche Aufrechnung kann grundsätzlich nicht erfolgen. Gutscheine oder Ähnliches verlieren - mangels abweichender Vereinbarung - nach 24 Monaten, gerechnet ab Ausstellungsdatum, ihre Gültigkeit. Grundsätzlich Gutscheine nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Eine Barauszahlung von Gutscheinen und dergleichen ist nicht möglich. Pro Besuch ist jeweils nur ein Gutschein einlösbar.

 

VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge Kundenkarte: Die Bonusvergütung an den Kundenkartenbesitzer erfolgt automatisiert am Kassenterminal der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge. Eine Barauszahlung des Rabattes sowie eine Übertragung an Dritte sind nicht möglich. Angebote und Sonderaktionen werden nicht bewertet und sind von den Rabatten der Kundenkarte ausgeschlossen.

 

Bei Beauftragungen von Dienstleistungen mit einem Wert von über 1.000,- € (z. B. Haarverlängerungen) hat der Kunde eine Anzahlung von zumindest 40 % des vereinbarten Entgeltes zu leisten. Der gesamte aushaftende Restbetrag ist unverzüglich nach Beendigung der Leistung in bar, per EC-Karte oder per VISA- oder Mastercard und in EURO an VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge zu entrichten.

 

§ 5 Annahmeverzug

Sollte aus Verschulden (z. B. Fernbleiben) des Kunden der vereinbarte Behandlungsterungstermin nicht ausgeführt werden können oder wird ein Behandlungstermin nicht spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt, so behält sich VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge vor, den angesetzten Termin in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im alleinigen Eigentum der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge.

 

§ 7 Datenschutz, Verwendung personenbezogener Daten

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine ausschließlich für die Auftrags - und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten aufgenommen werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge ausdrücklich zu. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Vorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

 

 

 

§ 8 Schweigepflicht

Das Personal der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge verpflichtet sich dazu, alle im Zusammenhang stehenden Vorgänge im Salon und in Verbindung stehenden Vorgänge stillschweigend zu behandeln und ebenfalls in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wahren. Daten, Verträge, Vorgänge, schriftliche Dokumente und alle im Zusammenhang stehende Vorgänge der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge dürfen keinen Dritten zur Verfügung gestellt werden oder an Dritte weitergegeben bzw. weitergesagt werden.

 

§ 9 Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Ort der Niederlassung der VERENA GODE Hair + Make Up + Lounge. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Siegburg als vereinbart.

 

§ 10 Schlussklausel

Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige Bestimmung, die dem der unwirksamen Bestimmung zugrundeliegenden Zweck am nächsten kommt.

 

Lohmar, 04.03.2014